Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert beträgt im Beschwerdeverfahren 400,00 Euro.
Die Beschwerde mit dem Begehren,
den angefochtenen Beschluss zu ändern und die aufschiebende Wirkung der Klage
hat keinen Erfolg.
Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigt die begehrte Änderung des angefochtenen Beschlusses nicht.
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