Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch Beschluß; Begriff der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
BGH, Beschluß vom 04.09.2002 - Aktenzeichen VIII ZB 23/02
DRsp Nr. 2002/15528
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch Beschluß; Begriff der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
»a) Die Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß ist auch dann zulässig, wenn die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht erreicht ist.b) Weicht das Beschwerdegericht objektiv von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ab und besteht die Gefahr einer Wiederholung, ist der Zulassungsgrund "Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" gegeben.«