OLG Hamm - Beschluß vom 08.03.1982
4 REMiet 7/81
Normen:
3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1982, 1401
WuM 1982, 121
ZMR 1982, 218

Zulässigkeit der Vorlage zum Rechtsentscheid in Mietsachen

OLG Hamm, Beschluß vom 08.03.1982 - Aktenzeichen 4 REMiet 7/81

DRsp Nr. 1996/30460

Zulässigkeit der Vorlage zum Rechtsentscheid in Mietsachen

Vorlegungsfragen:"Ist die Erhebung einer Klage des Vermieters auf Räumung von Wohnräumen, sofern diese nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet sind und nicht unter § 565 Abs. 3 BGB fallen, vor Ablauf der Kündigungsfrist zulässig?"Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 ;

Sachverhalt:

Das Landgericht Essen hat die folgende Frage, die es für seine Entscheidung über die Berufung für erheblich hält, zum Rechtsentscheid vorgelegt:

Ist die Erhebung einer Klage des Vermieters auf Räumung von Wohnräumen, sofern diese nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet sind und nicht unter § 565 Abs. 3 BGB fallen, vor Ablauf der Kündigungsfrist zulässig?

Fundstellen
NJW 1982, 1401
WuM 1982, 121
ZMR 1982, 218