Das Landgericht Essen hat die folgende Frage, die es für seine Entscheidung über die Berufung für erheblich hält, zum Rechtsentscheid vorgelegt:
Ist die Erhebung einer Klage des Vermieters auf Räumung von Wohnräumen, sofern diese nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet sind und nicht unter § 565 Abs. 3 BGB fallen, vor Ablauf der Kündigungsfrist zulässig?
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