ZPO § 526 ; MietHöReglG § 14 Abs. 1 S. 1 ; II. BVO § 27 Abs. 1 (i.d.F. vom 12. Oktober 1990, BGBl. I S. 2178) ;
Fundstellen:
BGHReport 2003, 1234
NJ 2003, 655
NZM 2003, 757
VIZ 2003, 487
ZMR 2003, 824
Vorinstanzen:
LG Zwickau,
AG Zwickau,
Zulassung der Revision durch den Einzelrichter
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - Aktenzeichen VIII ZR 286/02
DRsp Nr. 2003/10620
Zulassung der Revision durch den Einzelrichter
»a) Zur Zulassung der Revision durch den Einzelrichter.b) Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MHG durften in den neuen Ländern bei Mietverträgen, die vor dem 11. Juni 1995 abgeschlossen worden waren, bis zum 31. Dezember 1997 unter den dort genannten weiteren Voraussetzungen Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung durch schriftliche Erklärung auf die Mieter umgelegt werden. In diesen Fällen ist § 4 Abs. 2 Satz 2 MHG, wonach die Erklärung nur wirksam ist, wenn in der Erklärung der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird, nicht heranzuziehen.c) Zum Entgelt für die Wärmelieferung bei der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme im Sinne von Nr. 4 c der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 zählen die kompletten vom Versorgungsunternehmen berechneten Kosten, einschließlich der darin enthaltenen Investitions- und Verwaltungskosten und auch der Unternehmergewinn des Lieferanten.«
Normenkette:
ZPO § 526 ; MietHöReglG § 14 Abs. 1 S. 1 ; II. BVO § 27 Abs. 1 (i.d.F. vom 12. Oktober 1990, BGBl. I S. 2178) ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.