OLG Oldenburg - Urteil vom 11.10.2007
14 U 86/07
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 1093 ;
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 465/07

Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Nichtausübbarkeit eines Wohnrechtes wegen eingetretener Pflegebedürftigkeit

OLG Oldenburg, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 14 U 86/07

DRsp Nr. 2007/22691

Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Nichtausübbarkeit eines Wohnrechtes wegen eingetretener Pflegebedürftigkeit

»1. Kann ein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen Pflegebedürftigkeit des Wohnungsberechtigten nicht mehr ausgeübt werden, führt die ergänzende Vertragsauslegung nicht ohne weiteres zu einem Anspruch des Wohnungsberechtigten auf Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung. 2. Die Entstehung einer Zahlungspflicht durch Wegfall der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass die Vertragsparteien einen möglichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit nicht vorhergesehen haben.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 1093 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten aus übergeleitetem Recht Zahlung einer monatlichen Geldrente und stützt dies auf ein lebenslängliches Wohnungsrecht der Mutter des Beklagten.

Durch Teilungserklärung vom 03.03.1981 wurde das 1981 erbaute Doppelhaus auf dem Grundstück H... 5 und 7 in O... in zwei abgeschlossene Wohnungen geteilt, nämlich in das "Erdgeschoss rechts" und das "Erdgeschoss links". Die Mutter des Beklagten war Eigentümerin der Wohnung "Erdgeschoss links", H... 5, mit einer Gesamtwohnfläche von 94,80 qm auf zwei Etagen.