A.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten, die Kfz-Schilder herstellt und verkauft, Räumung des von dieser mit Mietvertrag vom 02.01.2001 (Bl. 4 ff. d.A.) für ihren Gewerbebetrieb angemieteten, ca. 80 qm umfassenden Großraums im Erdgeschoss (Südflügel) des Rathauses B., wo die Klägerin auch eine Kfz-Zulassungsstelle betreibt.
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