1. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 05. April 2011, Az.:
Die Sache wird an das Landgericht Magdeburg zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, zurückverwiesen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadensersatz wegen nicht erfüllter Abnahmeverpflichtungen aus Biodiesel-Lieferverträgen.
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