Dr. Daniel Seebach ist Notar in Lindlar. Er hat Jura an der Universität Bonn und Politik am Institut d’Études Politiques in Paris („SciencesPo“) studiert. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen erwarb er einen Mastertitel (LL.M.) an der University of Chicago Law School (USA) und seinen Doktortitel (Dr. iur.) an der Universität zu Köln. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen arbeitete er als Rechtsanwalt in Köln, bevor er im Jahr 2011 zum Notarassessor im Bereich der Rheinischen Notarkammer ernannt wurde. In diesem Zusammenhang war er u.a. im Jahr 2013/2014 als Notariatsverwalter in Brühl und leitete von 2014 bis 2016 das Zentrale Testamentsregister und das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin.
Dr. Seebach hat verschiedene Fachbeiträge zu notarrelevanten Themen veröffentlicht. Er ist zudem Referent des Fachinstituts für Notare beim Deutschen Anwaltsinstitut e.V. in Bochum sowie Mitglied des Ausschusses für Personal- und Standesangelegenheiten bei der Rheinischen Notarkammer und des Ausschusses für Kostenrecht bei der Bundesnotarkammer. Vor seiner Bestellung zum Notar in Lindlar war er Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin und unterrichtete notarielle Fachkunde am Joseph-DuMont-Berufskolleg in Köln.
Christoph Dahlkamp ist Notar in Wuppertal. Er studierte Jura und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Heidelberg, Sydney und Genf. Im Anschluss an die juristischen Staatsprüfungen arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Heidelberg, war Mitglied einer internationalen Max Planck Research School und absolvierte ein Postgraduiertenstudium an der Universität Oxford. Anschließend war er Notarassessor im Bereich der Rheinischen Notarkammer und in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Referate Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht).
Notar Dahlkamp ist Autor verschiedener Fachbeiträge und didaktischer Bücher zu notarrelevanten Themen. Seit 2009 ist er als Vortragender tätig, u.a. als Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg, als Berufsschullehrer für notarielle Fachkunde am Joseph-DuMont-Berufskolleg in Köln, beim Fachinstitut für Notare des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. sowie im Rahmen der Weiterbildung von Notarfachangestellten.
Friedrich J. Reibold hat die Praxis des Notariats 1983 begründet und über mehr als zwei Jahrzehnte verantwortlich betreut. Unter seiner Federführung wurde das Werk zu einem treuen Begleiter in der notariellen Praxis. Es ist daher bekannt unter dem Namen „Der Grüne Reibold“.
Friedrich J. Reibold war viele Jahre als Notariatsvorsteher und Lehrbeauftragter tätig. Seit 1980 hat er bundesweit Notarfachangestellte ausgebildet und als langjähriger Referent in den Grund- und Intensivkursen für angehende Anwaltsnotare des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. – Fachinstitut für Notare, Bochum gelehrt. Zudem hat er als Sachverständiger an der bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnung für Rechtsanwalt- und Notariatsfachangestellte mitgewirkt.