(1) 1Jede Partnerschaft ist unter einer fortlaufenden Nummer (Registerblatt) in das Register einzutragen. 2Das Register wird nach dem beigegebenen Muster in Anlage 1 geführt. (2) Bei der Führung des Registers sind die beigegebenen Muster (Anlagen 1 bis 3) zu verwenden.
Testen Sie "Praxis des Notariats" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|