Checkliste zur Verwahrung von Geld |
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Der Notar darf Geld zur Verwahrung nur entgegennehmen, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: |
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a) |
Es besteht hierfür ein berechtigtes
Sicherungsinteresse der am Verwahrungsgeschäft beteiligten Personen
(§ |
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b) |
Ihm liegt ein Antrag auf
Verwahrung verbunden mit einer Verwahrungsanweisung vor (§ |
* |
c) |
Die Verwahrungsanweisung enthält als Mindestinhalte: ·
die
Person des oder der Anweisenden (beim Kaufvertrag sind Verkäufer und Käufer
Anweisende, vgl. § · den oder die Empfangsberechtigten, also die Personen, an die der hinterlegte Betrag ausgezahlt werden soll, z.B. abzulösende Gläubiger, den Verkäufer oder sonstige Dritte, an die die Kaufpreisforderung ganz oder teilweise abgetreten worden ist, · die zeitlichen und sachlichen Bedingungen der Verwahrung, insbesondere eine etwaige Festgeldanlage, · die Bestimmung, wem die Erträge (Zinsen) zustehen, sowie ·
die
genauen Auszahlungsvoraussetzungen (§ |
* |
d) |
Der Inhalt der von den Beteiligten getroffenen Verwahrungsanweisung genügt sowohl · |
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