Checkliste: Weitere Abwicklung über Notaranderkonto

Checkliste zur weiteren Abwicklung über Notaranderkonto

1.

Nachdem die Bestätigungen der beiden Darlehensgeber vorliegen, ist jeweils rasch die Eintragung der jeweiligen Grundschuld beim zuständigen Grundbuchamt zu beantragen (vgl. oben § 5 Abschnitt VIII. Ziffer 9.).

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2.

Dabei sind die Rangstellen sorgfältig zu prüfen:

-    Die Grundschuld der Sparkasse muss Rang erhalten zunächst unmittelbar nach den in Abschnitt I. des Kaufvertrags genannten Rechten;

-    im Range danach die Grundschuld über 50.000 € nebst Zinsen und Nebenleistungen für die Bausparkasse,

-    beide Grundschulden jedoch im Rang vor der Auflassungsvormerkung.

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3.

Die Treuhandaufträge der abzulösenden Grundpfandrechtsgläubiger und der finanzierenden Banken hat der Notar genau zu prüfen.

Die jeweilige Annahme muss er durch Datum und Unterschrift dokumentieren und die Annahmevermerke sodann in die gesonderte Belegsammlung für die betreffende Masse aufnehmen.

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4.

Die eingereichten Löschungsunterlagen der abzulösenden Gläubiger sind sorgfältig zu überprüfen:

-    Enthalten sie eindeutige, fehlerfreie Angaben?

-    Wurde vollständig die Form des § 29 GBO eingehalten (ggf. inkl. Vertretungsnachweisen)?

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5.

Prüfung, ob die Treuhandaufträge der abzulösenden Gläubiger in Einklang zu bringen sind mit

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