Checkliste zur Durchführung der Verwahrung |
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a) |
Bargeld
darf der Notar zur Aufbewahrung oder zur Ablieferung an Dritte nicht entgegennehmen
(§ Schecks darf der Notar entgegennehmen; er hat sie unverzüglich zur Gutschrift auf das Anderkonto zu bringen. Grundsätzlich gilt, dass die Einzahlung unmittelbar auf das Anderkonto zu erfolgen hat. Da die Kreditinstitute bereit sind, Anderkonten "auf Vorrat" zu vergeben, wird der Notar stets eine Reihe solcher Anderkonten vorrätig halten und kann dadurch bereits in der notariellen Urkunde Anderkonto-Nr. und Kreditinstitut (bzw. IBAN und BIC) angeben. |
b) |
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