§ 19 (weggefallen) EuRAG
Stand: 05.10.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I S. 4607
Teil 4 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation

§ 19 (weggefallen) EuRAG Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

§ 19 (weggefallen)

EuRAG ( Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland )