EuRAG
Stand: 05.10.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I S. 4607

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland - Inhaltsverzeichnis

EuRAG ( Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland )

FNA : 303-19

Fassung vom 09.03.2000

Inkrafttreten der Fassung: 14.03.2000

Zuletzt geändert durch:Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 (BGBl. I S. 4607)

Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Persönlicher Anwendungsbereich Teil 2 Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen § 2 Niederlassung § 3 Antrag § 4 Verfahren Abschnitt 2 Berufliche Rechte und Pflichten § 5 Berufsbezeichnung § 6 Berufliche Stellung § 7 Berufshaftpflichtversicherung § 8 Sozietät im Herkunftsstaat Abschnitt 3 Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen § 9 Mitteilungspflichten, rechtliches Gehör § 10 Zustellungen Teil 3 Eingliederung Abschnitt 1 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit § 11 Voraussetzungen § 12 Nachweis der Tätigkeit Abschnitt 2 Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht § 13 Voraussetzungen § 14 Nachweise § 15 Gespräch Teil 4 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation § 16 Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation § 16 a Entscheidung über den Antrag § 17 Zweck der Eignungsprüfung § 18 Prüfungsamt § 19 (weggefallen) § 20 Prüfungsfächer § 21 Prüfungsleistungen