10/2.8 Fallbeispiele

Autoren: Pflüger/Sitter

Beispiel 1

Rechtsanwalt R stellt auftragsgemäß für die A-GmbH (Schuldnerin) am 08.02.2021 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es bestehen Verbindlichkeiten von über 800.000 €. Die Insolvenzmasse beläuft sich bei Einreichung des Antrags auf 150.000 €. Nach außergerichtlicher Einigung mit den Gläubigern stellt das Insolvenzgericht das Verfahren am 15.06.2021 ein (§ 212 InsO). Die Insolvenzmasse beläuft sich bei Einstellung auf 165.000 €.

Rechtsanwalt R kann für die Vertretung der Schuldnerin im Eröffnungsverfahren berechnen:

Gegenstandswert gem. § 28 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 58 Abs. 1 GKG, § 35 InsO

165.000 €

1,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3313 VV RVG

2.031 €

zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG und Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG

 

Beispiel 2

Rechtsanwalt P stellt für den Gläubiger G am 11.02.2021 einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gegen die A-GmbH wegen einer Forderung i.H.v. 190.000 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2020. Der Antrag wird am 01.06.2021 zurückgenommen. Die Insolvenzmasse beläuft sich bei Antragsrücknahme auf 165.000 €.

Rechtsanwalt P kann berechnen:

Gegenstandswert gem. § 28 Abs. 2 RVG

193.495,15 €

(190.000 € Hauptforderung + 3.495,15 € Zinsen für die Zeit vom 21.12.2020 bis 01.06.2021 = Beendigung der Angelegenheit)

 

0,5-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3314 VV RVG