4/10 Verfahrenswert-ABC

Autorin: Krause

Für die Übersicht und schnelle Kontrolle werden die Verfahrenswertfragen im Folgenden zusammenfassend alphabetisch nach Themenkomplexen geordnet dargestellt.1)

Immer ist darauf zu achten, dass es sich um Werte handelt, bei denen unter Beachtung der Gebote der Billigkeit und der besonderen Umstände zu prüfen ist, ob eine Anpassung zu erfolgen hat.

Antragshäufung, Kindes- und Ehegattenunterhalt

Werden in demselben Verfahren Ansprüche auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt geltend gemacht, sind die jeweiligen Unterhaltsansprüche nach §§ 35, 51 Abs. 1 und 2 FamGKG gesondert zu bewerten. Die Einzelwerte sind dann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 FamGKG zusammenzurechnen.2)

Antragshäufung, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

Werden in demselben Verfahren Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt geltend gemacht, sind beide Unterhaltsansprüche nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG zu bewerten. Ihre Einzelwerte sind sodann nach § 33 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu addieren, da es sich um verschiedene Gegenstände handelt.3)

Auskunft, Unterhalt