Autorin: Krause |
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich teilt sich auf in folgende Teilansprüche:
den Auskunftsanspruch, |
den Beleganspruch, |
den Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, |
den Zahlungsantrag, |
den Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich, |
den Antrag auf Übertragung bestimmter Gegenstände nach § 1383 BGB. |
Wird Auskunft begehrt, so bilden 1/3-1/5 des zu erwartenden Ausgleichsanspruchs den Gegenstandswert für das Auskunftsverlangen.1)
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