6/11.4.3 Gebührenentstehung

Autor: Stiollenwerk

Die Gebühr entsteht bereits durch die Entgegennahme des Auftrags und jedes auftragsbezogene Tätigwerden. Für den Anfall der Gebühr ist unmaßgeblich, ob sich der Auftrag bereits vor Erfüllung erledigt hat.