6/3.5 Verwirklichung mehrerer Gebührentatbestände

Autor: Stollenwerk

Beispiel 3

Mandant M berichtet seinem Verteidiger von einer feucht-fröhlichen Nacht, in der es wohl zu einer Schlägerei gekommen sein müsse. V nimmt an einer Gegenüberstellung teil, in deren Rahmen M als derjenige identifiziert wird, der das Opfer verprügelt hat. Daraufhin tritt V mit dem Opferanwalt in Kontakt und einigt sich mit diesem bei einem Treffen auf eine Schmerzensgeldzahlung von 1.000 €.