Autor: Stollenwerk |
Die Tätigkeit im Berufungsverfahren kann umfassen:
Informationsaufnahme, |
Akteneinsicht, |
Beratung, |
Materialbeschaffung, |
Berufungseinlegung, |
Berufungsbegründung, |
Berufungserwiderung, |
Besprechungen, |
Besuche in der JVA, |
Ermittlung von Zeugen, |
Haftprüfung/Haftbeschwerde, |
Teilnahme an der Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter, |
Vorbereitung auf die Hauptverhandlung. |
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