6/8.2.1 Erfasste Tätigkeiten

Autor: Stollenwerk

Die Tätigkeit im Berufungsverfahren kann umfassen:

Informationsaufnahme,

Akteneinsicht,

Beratung,

Materialbeschaffung,

Berufungseinlegung,

Berufungsbegründung,

Berufungserwiderung,

Besprechungen,

Besuche in der JVA,

Ermittlung von Zeugen,

Haftprüfung/Haftbeschwerde,

Teilnahme an der Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter,

Vorbereitung auf die Hauptverhandlung.