I.
Die Kläger haben die Beklagten vor dem Landgericht in Saarbrücken gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz in Höhe von 5.264,98 EUR nebst Zinsen sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 278,05 EUR in Anspruch genommen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und die Kläger als Gesamtschuldner in die Kosten des Rechtsstreits verurteilt.
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