1. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.07.2012 (
2. Eine Gebühr für die Beschwerde wird nicht erhoben.
I.
Im Ausgangsverfahren hat der Kläger, der monatlich € 4.171,09 brutto verdiente, Kündigungsschutz und Weiterbeschäftigung geltend gemacht. Das Verfahren endete durch Feststellung eines Vergleichs gemäß §
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