Nach der Rücknahme der Berufung des Beklagten wird die Berufung der Kläger gegen das am 24.08.2011 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden verteilt wie folgt:
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten haben der Kläger zu 1) zu 9,7%, die Klägerin zu 2) zu 66,6% und der Beklagte zu 23,7% zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) hat der Beklagte zu 57,5% zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) hat der Beklagte zu 14% zu tragen.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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