OLG Dresden - Beschluss vom 17.12.2007
3 Ws 84/07
Normen:
RVG-VV Vorbemerkung 4 Abs. 1, Nr. 4301; StPO § 68b ;
Fundstellen:
RVGreport 2008, 265
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 18.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 109 Js 27593/05

Rechtsanwaltsvergütung: Einzeltätigkeit contra Vollvertetung

OLG Dresden, Beschluss vom 17.12.2007 - Aktenzeichen 3 Ws 84/07

DRsp Nr. 2008/20895

Rechtsanwaltsvergütung: Einzeltätigkeit contra Vollvertetung

Im Falle des § 68b StPO umfasst die Beiordnung nach Absatz 1 Satz 1 dieser Vorschrift nur "die Dauer der Vernehmung" des Zeugen. Die dabei erbrachte Beistandsleistung des Rechtsanwalts ist eine Einzeltätigkeit, die nach Art und Umfang der gemäß Nr. 4301 Ziff. 4. VV RVG honorierten Beistandsleistung für einen Beschuldigten bei dessen Vernehmung entspricht und deshalb in entsprechender Anwendung (siehe Vorbemerkung 4 Abs. 1 VV RVG) dieses Gebührentatbestandes zu vergüten ist.

Normenkette:

RVG-VV Vorbemerkung 4 Abs. 1, Nr. 4301; StPO § 68b ;

Gründe:

Rechtsanwalt H. wurde in dieser Strafsache vor dem Landgericht Dresden von diesem am 13. November 2006 dem Zeugen L. gemäß § 68 b StPO als Zeugenbeistand beigeordnet.

Er hat diesen in dem früher gegen den Zeugen selbst geführten Strafverfahren verteidigt. Die Vernehmung des Zeugen wurde an vier Hauptverhandlungstagen durchgeführt.