I.
Die Beschwerdeführerin verteidigte den früheren Angeklagten A0 zunächst in dem gegen ihn (und weitere Angeklagte) gerichteten Strafverfahren LG Bonn - ## -. Die von ihr angemeldeten Pflichtverteidigergebühren in Höhe von 2.253,88 EUR hat sie vollständig erhalten. Aus dem Verfahren ## wurden die Verfahren gegen die beiden Angeklagten A1 und A2. abgetrennt und unter dem Az: ## fortgeführt.
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