Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 11. Januar 2012 unter Zurückweisung des weiter greifenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 95,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. März 2011 zu zahlen.
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