Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. August 2012 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Über die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers zulässigerweise im eigenen Namen eingelegte Beschwerde (§
Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet.
Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zutreffend in Anwendung des §
Nach Auffassung des Senats und nach der Empfehlung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (dort unter Ziffer 18.1),
abgedruckt u. a. in DVBl. 2004, 1525,
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