I.
Mit der Klage im Verfahren ....... hat die Klägerin die Zahlung von 312.498,79 EUR und im Verfahren .... die Zahlung von weiteren 57.292,86 EUR erstrebt. Im gemeinsam anberaumten Hauptverhandlungstermin am 18.01.2006 entschied der Vorsitzende der 2. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Braunschweig durch Beschluss, dass die Sachen .... und .... gemeinsam verhandelt werden sollen. Entsprechend diesem Beschluss wurde die Sach- und Rechtslage in beiden Verfahren gemeinsam erörtert. Anschließend wurde der Rechtsstreit in beiden Verfahren durch den Abschluss eines Vergleichs, der beide Aktenzeichen trägt, beigelegt.
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