Der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 16. August 2012 -
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 14.580,- € festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das Arbeitsgericht hat den Streitwert im Beschluss vom 6. September 2012 zu hoch auf 24.703,50 EUR festgesetzt. Der Streitwert für das Verfahren beträgt 14.580 EUR.
1.
Die Streitwertfestsetzung hat nach §
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|