(Entscheidung des Einzelrichters Richter am Oberlandesgericht G)
Das Verfahren wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
2.(Entscheidung des Senats in der Besetzung mit drei Richtern)
Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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