OVG Sachsen - Beschluss vom 15.11.2012
4 E 68/11
Normen:
BORA § 32; RVG § 61;
Vorinstanzen:
VG Chemnitz, vom 21.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 356/09

Vertragsverhältnis; Anwaltskanzlei; Sozien; Kanzleiwechsel; Kündigung

OVG Sachsen, Beschluss vom 15.11.2012 - Aktenzeichen 4 E 68/11

DRsp Nr. 2013/245

Vertragsverhältnis; Anwaltskanzlei; Sozien; Kanzleiwechsel; Kündigung

Eine Vertragsübernahme kann gerade bei einem Anwaltsvertrag interessengerecht sein, wenn ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit in einer Kanzlei beendet.

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten zu 1. und 3. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 21. Juli 2011 - 1 K 356/09 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagten zu 1. und 3. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.

Normenkette:

BORA § 32; RVG § 61;

Gründe

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet; das Verwaltungsgericht hat die Erinnerung der Beklagten zu 1. und 3. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 9. Juni 2011 zu Recht zurückgewiesen.