8/1.2.3 Anwendbare Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses

Autor: Weitbrecht

Die Höhe der Vergütung folgt den allgemeinen Regeln des § 2 Abs. 2 RVG unter Verweis auf Anlage 1 zum RVG (= Vergütungsverzeichnis). Es kann damit auf die allgemeinen Ausführungen zu den Wertgebühren verwiesen werden.