8/1.2.3 Anwendbare Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses
Autor: Weitbrecht
Die Höhe der Vergütung folgt den allgemeinen Regeln des § 2 Abs. 2RVG unter Verweis auf Anlage 1 zum RVG (= Vergütungsverzeichnis). Es kann damit auf die allgemeinen Ausführungen zu den Wertgebühren verwiesen werden.
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