10/8.2 Überblick über die Vergütungstatbestände in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Autor: Eitel

Verfahrens- und Terminsgebühr

Für die Tätigkeit in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung können verschiedene Gebühren des Rechtsanwalts anfallen. Zunächst sind die ausdrücklich in Nr. 3311, 3312 VV RVG für diese Verfahren genannten Gebühren zu erwähnen, nämlich

die Verfahrensgebühr (Nr. 3311 VV RVG)1)

und

die Terminsgebühr (Nr. 3312 VV RVG).2)

Weitere Gebühren