Autor: Eitel |
Für die Tätigkeit in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung können verschiedene Gebühren des Rechtsanwalts anfallen. Zunächst sind die ausdrücklich in Nr. 3311, 3312 VV RVG für diese Verfahren genannten Gebühren zu erwähnen, nämlich
die Verfahrensgebühr (Nr. 3311 VV RVG)1) und |
die Terminsgebühr (Nr. 3312 VV RVG).2) |
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