Autoren: Klatt/Wolf/Blusz/Rothmund |
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG entstehen Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das
Ob es sich bei dem Verfahren um ein Verfahren handelt, das mit Wertgebühren (gegenstandswertabhängig) oder aber mit Betragsrahmengebühren vergütet wird, muss also vor Abrechnung ermittelt werden.
Das
![]() | Versicherte, |
![]() | Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, |
![]() | Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger. |
In der Vielzahl der sozialrechtlichen Angelegenheiten gehört eine der beteiligten Parteien zu dem in §
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