Autoren: Klatt/Wolf/Blusz/Rothmund |
Für das Seniorenrecht gibt es keine besondere Gebührenregelung für Steuerberater. Die Vergütung des eingebundenen Steuerberaters richtet sich nach der
Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, erhält der Steuerberater nach §
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