Autor: Grziwotz |
Am 01.01.2012 ging das Zentrale Testamentsregister an den Start.
Betrieben wird das elektronische Register von der Bundesnotarkammer. In ihm werden Daten zur Person des Erblassers, zu erbfolgerelevanten Urkunden sowie zur Verwahrstelle vermerkt.
Die maßgebenden gesetzlichen Regelungen sind in §§ 78c-78g BNotO und in der "Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung - ZTRV)"2) zu finden.
Mit dem Zentralen Testamentsregister werden zwei Ziele verfolgt:
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