Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. April 2018 dahingehend geändert, dass Frist zur Behebung des Eintragungshindernisses gesetzt wird bis zum
28. September 2018 (einschließlich).
II.Dem Grundbuchamt wird die Befugnis übertragen, im Bedarfsfall die Frist zur Behebung des Hindernisses auf Antrag zu verlängern.
III.Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. April 2018 zurückgewiesen.
IV.Die Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, soweit das Rechtsmittel erfolglos geblieben ist. Insoweit wird der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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