BMF - Schreiben vom 11.01.2001
S 2353
Fundstellen:
BStBl 2001 I S. 95

BMF - Schreiben vom 11.01.2001 (S 2353) - DRsp Nr. 2008/85799

BMF, Schreiben vom 11.01.2001 - Aktenzeichen S 2353

DRsp Nr. 2008/85799

§ 9 EStG Pauschale Kilometersätze bei Benutzung eines Privatfahrzeugs zu Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit und bei der Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten in anderen Fällen

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gelten nach R 38 Abs. 1 Satz 6 LStR im Vorgriff auf die Anhebung der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz ab 1.1.2001 die folgenden pauschalen Kilometersätze:

I. Pauschale Kilometersätze bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs zu Dienstreisen, zu einer Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit

Soweit bei AN Fahrtkosten nach R 38 Abs. 1 bis 3 LStR als Reisekosten anerkannt werden, können bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs abweichend von R 38 Abs. 1 Satz 3 LStR die Fahrtkosten mit folgenden pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden:

1. bei einem Kraftwagen 0,58 DM je Fahrtkilometer,
2. bei einem Motorrad o. einem Motorroller 0,25 DM je Fahrtkilometer
3. bei einem Moped oder Mofa 0,15 DM je Fahrtkilometer
4. bei einem Fahrrad 0,07 DM je Fahrtkilometer.

II. Pauschaler Kilometersatz in anderen Fällen