Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gelten nach R 38 Abs. 1 Satz 6
Soweit bei AN Fahrtkosten nach R 38 Abs. 1 bis 3
1. bei einem Kraftwagen 0,58 DM je Fahrtkilometer, |
2. bei einem Motorrad o. einem Motorroller 0,25 DM je Fahrtkilometer |
3. bei einem Moped oder Mofa 0,15 DM je Fahrtkilometer |
4. bei einem Fahrrad 0,07 DM je Fahrtkilometer. |
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|