BMF - Schreiben vom 19.06.2001 (S 2280)
Für Zeiträume ab dem 1. Januar 2002 sind die Prüfung, ob der Grenzbetrag überschritten wird, sowie die Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds in Euro vorzunehmen. Angaben des Berechtigten, die nicht in Euro gemacht [...]