Infolge der Änderung des §
Hierzu bittet die OFD folgende Auffassung zu vertreten:
Eine Zinsrückstellung kann bereits für diejenigen Zeiträume gebildet werden, auf die der Zins als Abgeltung des Liquiditätsvorteils wirtschaftlich entfällt. Dementsprechend ist eine Rückstellung frühestens 15 Monate nach Ablauf des Kj denkbar, in dem die entsprechende Steuernachforderung entstanden ist.
Beispiel:
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