BMF - Schreiben vom 16.03.2010
IV D 3 - S 7179/09/10003

BMF - Schreiben vom 16.03.2010 (IV D 3 - S 7179/09/10003) - DRsp Nr. 2010/80198

BMF, Schreiben vom 16.03.2010 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7179/09/10003

DRsp Nr. 2010/80198

Umsatzsteuerbefreiung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Sehr geehrter Herr Marx,

unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt, sofern es sich um eine steuerbare Leistung handelt, Folgendes:

1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, § 46 Abs. 1 Nr. 1 SGB III

Diese Maßnahmen sind nicht als Leistungen, die unmittelbar dem Schul- oder Bildungszweck dienen, anzusehen. Vielmehr haben die erbrachten Leistungen damit gar keine Berührungspunkte. Sie dienen lediglich als Vorbereitungsmaßnahmen, um die Betroffenen eventuell dem Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zuzuführen. Es werden auch keine speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten notwendig sind. Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für die Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 46 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist daher nicht gegeben (s. aber Ziff. 6 und 7).

2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, § 46 Abs. 1 Nr. 2 SGB III