BMF - Schreiben vom 18.03.2010
IV C 3 - S 2494/10/10002: 001

BMF - Schreiben vom 18.03.2010 (IV C 3 - S 2494/10/10002: 001) - DRsp Nr. 2010/80199

BMF, Schreiben vom 18.03.2010 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2494/10/10002: 001

DRsp Nr. 2010/80199

Einkommensteuergesetz Bekanntmachung der Vordruckmuster für die Anmeldung nach § 90 Absatz 3 EStG

Nach § 90 Absatz 3 Satz 4 EStG ist die Anmeldung von Rückforderungs- und Rückzahlungsbeträgen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Absatz 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.

Das Vordruckmuster für die Anmeldung nach § 90 Absatz 3 EStG wird hiermit bekannt gemacht.

Das Vordruckmuster kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Abweichende Formate sind zulässig.

Das Vordruckmuster steht ab sofort für eine Übergangszeit im Internet auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern unter der Adresse http://www.bzst.de zum Download bereit.