Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die bis zum 31. Dezember 2009 ergangenen BMF-Schreiben in Fortführung der zur Eindämmung der Normenflut bisher ergangenen BMF-Schreiben vom 7. Juni 2005 ( BStBl 2005 I S. 717) und 29. März 2007 ( BStBl 2007 I S. 369) folgende Verwaltungsregelung:
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