BMF - Schreiben vom 24.10.2001
EZ 1160
Fundstellen:
BStBl 2001 I 803

BMF - Schreiben vom 24.10.2001 (EZ 1160) - DRsp Nr. 2008/84080

BMF, Schreiben vom 24.10.2001 - Aktenzeichen EZ 1160

DRsp Nr. 2008/84080

§ 7 EigZulG Zweifelsfragen zum EigZulG; Anwendung des BFH-Urt. v. 29.11.2000 - X R 15/98 -

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder wird Rz. 48 des BMF-Schreibens v. 10.2.1998 (BStBl I S. 190) zum EigZulG wie folgt geändert.

„Hat der Anspruchsberechtigte auch das Folgeobjekt nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraums zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist die Inanspruchnahme der EigZul für ein drittes Objekt nicht zulässig. Ein drittes Objekt liegt jedoch nicht vor, wenn der Anspruchsberechtigte statt des Folgeobjekts wieder das Erstobjekt zu eigenen Wohnzwecken nutzt und der für das Erstobjekt geltende Förderzeitraum noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall lebt lediglich die EigZul-Berechtigung für das Erstobjekt wieder auf (vgl. BFH-Urt. v. 29.11.2000,BStBl II 2001 S. 755).”

Fundstellen
BStBl 2001 I 803