I. Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an ärztlich verordnetem Funktionstraining.
Die 1935 geborene, bei der beklagten Ersatzkasse versicherte Klägerin leidet an rheumatoider Arthritis mit schmerzhaft eingeschränkter Beweglichkeit beider Schultern sowie der Fingergelenke mit Schwellneigung und zunehmender Bewegungseinschränkung. Wegen dieser Erkrankungen nahm sie seit 1994 regelmäßig am Funktionstraining der Deutschen Rheuma-Liga teil, für das ihr die Beklagte Kostenzusagen erteilt hatte, zuletzt bis 31.3.2005.
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