Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5. November 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Die 45jährige Betroffene leidet nach den getroffenen Feststellungen an einer schwergradig ausgeprägten paranoid-halluzinatorischen Psychose, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann.
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