I. Amtliche Leitsätze

Autor: Grziwotz
1.

Zur substantiierten Darlegung von Geschäftsunfähigkeit nach §  104 Nr. 2, §  105 Abs.  2 BGB genügt der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist.

2.

Die Sittenwidrigkeit eines unentgeltlichen Geschäfts gem. §  138 Abs.  1 BGB kann sich nicht nur aus Motiven des Zuwendenden ergeben, sondern auch und sogar in erster Linie aus den Motiven des Zuwendungsempfängers.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.10.2023