Auf die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und des weiteren Beteiligten zu 4 wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 12. Oktober 2016 im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, als deren Beschwerden zurückgewiesen worden sind.
Die Rechtsbeschwerden der weiteren Beteiligten zu 5 und 6 werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihre Beschwerden gegen den Beschluss des Amtsgerichts Quedlinburg vom 6. Juni 2016 verworfen werden.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
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