BFH - Urteil vom 02.02.2005
II R 31/03
Normen:
ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BB 2005, 1490
BB 2005, 1949
BFH/NV 2005, 1448
BFHE 209, 141
BStBl II 2005, 531
DB 2005, 1552
DStRE 2005, 833
NJW 2005, 2256
ZEV 2005, 405
ZfIR 2005, 667
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg - 13 K 84/97 - 7.5.2003 (EFG 2003, 1715),

Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzusage oder Zusage der Umwandlung eines Darlehens in eine Schenkung erst nach Abschluss des Kaufvertrags

BFH, Urteil vom 02.02.2005 - Aktenzeichen II R 31/03

DRsp Nr. 2005/9337

Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzusage oder Zusage der Umwandlung eines Darlehens in eine Schenkung erst nach Abschluss des Kaufvertrags

»1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zu, scheidet eine mittelbare Grundstücksschenkung aus. 2. Erhält der Grundstückskäufer Mittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber später auf die Rückzahlung, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur gegeben, wenn der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und vor Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich vornimmt.«

Normenkette:

ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe: