HinweisDas Angehörigen-Entlastungsgesetz1) hat zu Veränderungen geführt, die sich in Zukunft materiellrechtlich, aber auch tatsächlich auf die Elternunterhaltsfälle deutlich auswirken werden. Die folgenden Ausführungen stellen noch die Rechtslage bis 31.12.2019 dar, da diese aktuell weiterhin hohe Relevanz hat. Zur Lösung nach der aktuellen Rechtslage siehe die Ergänzungen im Folgenden. |
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